Bollywood Wallpapers 1.0

라이센스: 무료 ‎파일 크기: 1.62 MB
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버전 기록

  • 버전 1.0 에 게시 2009-12-19
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프로그램 세부 정보

Eula

EULA - 최종 사용자 라이센스 계약

리젠츠베딩운겐 퓌르 다이 우버랄라성 폰 소프트웨어 더치 다이 보르드루크버라그 와이즈 GmbH (- 헤르스텔러-) ihre Abnehmer (- 안웬더 -) § 1 새클리셔 겔퉁스베라이히 1. 다이 나슈텐덴 베딩운겐 젤텐 퓌르 다이 너츠웅 데르 뎀 안웬더 vom 헤르스텔러 우버렐라세넨 소프트웨어. 2. Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung einer nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkten 게브라우치쉬젠츠. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen dem Hersteller zu. 다이 에 der 소프트웨어 설치ierten 우르헤베르레흐트스베르메르케 sind stets unverändert beizubehalten. § 2 움팡 데 누첩레스레흐트 데 안웬더스 1. Der Hersteller verschafft dem Anwender ein einfaches, dauerhaftes, übertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimungsgemäßen Gebrauchs in einer Softwareumgebung, die den den in der Dokumentation angegeben engegeben engegebenen begemen betrien. 2. Der bestimungsgemäße Gebrauch umfasst als zulässige Nutzungshandlungen: a) die Programminstallation und die Anfertigung einer Sicherungskopie gemäß § 3; § 3 설치 und 시헤룽스코피 1. Der Anwender darf von dem 오리지널-Datenträger eine einzige funktionsfähige Kopie auf einen Massenspeicher übertragen (설치). 2. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien beschädigt oder zerstört, 그래서 darf er eine Ersatzkopie erstellen. § 4 게웨를리스트퉁 1. Es wird die Gewährleistung dafür übernommen, dass die überlassene Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch, dass die Software in ihrer jeweils gültigen, unveränderten Originalfassung sowie unter den in der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen vertragsgemäß genutzt wurde und nicht bei dem Anwender zum Einsatz kommende Program oder Daten als ursächlich für die Funkstnn. 2. 알스 베린바트 금일 베샤펜하이트 누르 nach 슈리프리셔 페스레궁. 3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Software Nachlieferung verlangen. 아인 안스프루흐 auf 베세이티궁 데 Mangels besteht nicht. 4. Der Anwender hat dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen. 5. Im Übrigen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. diesem Zeitraum Mängel angezeigt worden, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit, während der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert. § 5 하프퉁 1. 베이 그로버 파렐레시그케이트 오더 보르사츠 하프테데르 헤르스텔러 나흐 마스가베 데르 게세츨리치앙 보르슈리프텐. 2. 베이 아인파처 파렐레시그케이트 wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Körper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50 % der Vertragssumme und jeweils auf typische, vorhersehbare Schäden. 3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für eine regelmäige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eines vermutesoftwarefehlers alle zumutten Softwarefehlers alle zumutten softwarefehlers alle zumutbaren zusätzssénséns. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemäer Datenverarbeitung aus Datenbeänden, maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mverttrerin. § 6 슈츠레흐트 드리터 1. Der Hersteller stellt den Anwender von Allen Ansprüchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den überlassenen programmen in ihrer jeweils gültigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von solchen Anchen anweder den Hersteller von solchen Anchensprüchen unchdüt. 2. Der Hersteller ist berechtigt, die Software aufgrund von Schutzrechtsbetungen Dritter auf eigene Kosten zu ändern oder umzutauschen. 이스트 다이 오더 다이 에르위크퉁 에이네스 너트ungen Dritter auf eigene Kosten zu ändern oder umzutauschen. Ist die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann der Hersteller den Vertrag für das betreffende Programm fristlos kündigen. Diesem Fall haftet er dem Anwender für den ihm durch die Kündigung entstehenden Schaden insgesamt bis höchstens zur Höhe der Einmalgebühr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.